AGB
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Trail’N Gravel Veranstaltungen
§ 1 Grundlegendes
Veranstalter der Trail’N Gravel Veranstaltungen ist die Time For Sports GmbH, Ihmelsstr. 7, 04315 Leipzig (AG Leipzig; HR-Nr. HRB 30691).
Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an Trail ‚N Gravel Veranstaltungen.
Sämtliche rechtswirksame Erklärungen von Teilnehmenden bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an die Time For Sports GmbH zu richten.
§ 2 Teilnahme als aktive teilnehmende Person, Zuschauende & freiwillige/r Helfer/in (Volunteer)
1. Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss die teilnehmende Person mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter kann je Distanz und/oder Veranstaltung nach oben variieren – hierbei ist die Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu beachten. Für die Teilnahme einer minderjährigen Person ist eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) vorzulegen. Außerdem dürfen minderjährige Teilnehmende, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Begleitung einer mit der Beaufsichtigung des/r minderjährigen Teilnehmenden beauftragten Person (im Folgenden: „Begleitperson“) teilnehmen. Eine Begleitperson ist berechtigt, maximal drei minderjährige Teilnehmende zu begleiten. Die Begleitperson nimmt ebenfalls als normale teilnehmende Person am Lauf teil. Die Begleitperson muss am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In jedem Falle ist Alter und Identität jeder teilnehmenden Person (einschließlich der als Begleitperson Teilnehmenden) durch einen Lichtbildausweis bei der Registrierung am Veranstaltungsort nachzuweisen. Gibt eine teilnehmende Person (bzw. Begleitperson) ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die Time For Sports GmbH berechtigt, diese Person von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die teilnehmende Person (bzw. dessen Begleitperson) ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der Time For Sports GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob die teilnehmende Person (bzw. die Begleitperson) oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Für Zuschauende existiert kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten für Zuschauende die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmende.
2. Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmenden und Zuschauenden bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmenden oder Zuschauenden gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmenden und Zuschauenden führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der teilnehmenden Person getroffen.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmenden selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes für die Veranstaltung definiert werden (bspw. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden den Teilnehmenden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.
Trail ‚N Gravel Veranstaltungen verstehen sich als Ort der Begegnung und des offenen und toleranten Miteinanders auf der Basis eines demokratischen und weltoffenen Gesellschaftsbildes. Die Time For Sports GmbH lehnt jede Form der Diskriminierung ab und bekennt sich zu gesellschaftlicher Diversität. Teilnehmende und Zuschauende sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Ferner ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. das Äußern oder Verbreiten von rechtsextremistischen, antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Parolen oder Gesten, die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind sowie das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Eine Zuwiderhandlung kann, ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrags, nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen, mit dem Ausschluss von der Veranstaltung und ggf. mit Hausverbot sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
Teilnehmende und Zuschauende verpflichten sich, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
3. Ausschluss aus medizinischem Grund
Personal des vom Veranstalters beauftragten medizinischen Dienstes sind befugt, Teilnehmende und Zuschauende vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die teilnehmende oder zuschauende Person eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.
4. Fahrzeuge
Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauenden und Teilnehmenden gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.
5. Werbung
Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmenden und Zuschauenden nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeitende zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die Time For Sports GmbH genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf der Kleidung bzw. den Startnummern der Teilnehmenden.
§ 3 Besonderheiten der Teilnahme-Tickets & Rückzahlung des Ticketpreises
Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular oder Portal. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.
Die Teilnahme-Tickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Umbuchung Gebühren zu erheben.
Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und ähnlichem) bei Nichtteilnahme ist bis zu einem kommunizierten Datum möglich und muss fristgerecht angezeigt werden.
Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher/innen besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die Time For Sports GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die Time For Sports GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
§ 4 Abschlussbestimmung
Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.
Die Time For Sports GmbH ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Die Time For Sports GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des/der Kunden/in.
